Was wir für Sie tun können
Bei uns bekommen Sie für alle Lebenslagen die passende Dienstleistung, seien Sie Privatmensch oder Unternehmer. Melden Sie sich bei uns und finden Sie heraus, wie wir Ihnen am besten helfen können.
Steuern
Die Schweiz ist wunderschön und jeder Kanton und jede Gemeinde bietet in sich eine gut funktionierende Infrastruktur sowie verschiedenste Bildungsmöglichkeiten und solide Ausbildungs-, und Arbeitsplätze.
Damit dies erhalten bleibt und wir von diesem breiten Angebot profitieren können, bezahlen wir Steuern - nach fairen Regeln - und diese gilt es gut zu kennen.
Als Steuerzahler habe ich so einige Rechte, aber auch mindestens gleich viele Pflichten.
Wir kennen beide Seiten und beraten Sie gerne, in Ihrer individuellen Situation.
- Steuerplanung- und Kalkulation zur
Steueroptimierung und Altersvorsorge
- Steuererklärung für juristische und
natürliche Personen (alle Kantone)
- Prüfung von Veranlagungen und
Rechnungen
- Support bei notwendiger Einsprache
- Revisionsgesuche bei
Doppelbesteuerung
Bevor das Steueramt Sie prüft, prüfen wir Sie und erklären Ihnen den Sachverhalt verständlich, damit Sie sorglos Ihren Fokus auf das richten können, was Sie am liebsten tun.
Buchhaltung
Eine saubere, gut strukturierte und regelmässig geführte Buchhaltung ist das Herz eines jeden Betriebs.
Wir bieten individuelle Lösungen an, damit auch Ihre Buchhaltung eine perfekte Synergie in Ihrem Betrieb bildet.
- Finanz- und Betriebsbuchhaltung
- Liegenschaftsbuchhaltung- und
Bewirtschaftung
- Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung- und gesamte
Lohnadministration
- Jahresabschluss
- Mehrwertsteuer
- Fiskalvertretung für Mehrwertsteuer
- Cash Flow Analyse
(Strukturierte Betriebsanalyse, zur schrittweisen Aufbesserung Ihrer Kreditwürdigkeit.)
Personaladministration
Für Sie und Ihre Angestellten erstellen wir korrekte Lohnabrechnungen, welche jedem Angestellten monatlich auch per Post oder in elektronischer Form zugestellt wird.
Zeitgleich werden die Zahlen auch in der Finanzbuchhaltung nachgeführt und Kumulativjournale zu Ihrer Information erstellt.
Zu Beginn des neuen Jahres erhalten die Angestellten auch den Lohnausweis für die private Steuererklärung.
Gleiche Meldung erfolgt, je nach kantonaler Auflage, auch direkt an die Steuerämter.
- Monatliche Salärabrechnung-, und
aktuell geführte Lohnbuchhaltung
- Quellensteueradministration
- Salärzahlung
- Lohnausweise erstellen
- An-, und Abmeldungen sowie
- Mutationen der Sozialversicherungen